LAG Berlin-Brandenburg - Schlussurteil vom 25.05.2010
11 Sa 887/10
Normen:
GG Art. 12; BGB § 611 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 15.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 59 Ca 19534/09

Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits; unwirksame Klage bei nicht rechtskräftiger Abänderung der stattgebenden erstinstanzlichen Entscheidung

LAG Berlin-Brandenburg, Schlussurteil vom 25.05.2010 - Aktenzeichen 11 Sa 887/10

DRsp Nr. 2010/20827

Weiterbeschäftigung während des Kündigungsrechtsstreits; unwirksame Klage bei nicht rechtskräftiger Abänderung der stattgebenden erstinstanzlichen Entscheidung

Eine Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung (oder zur Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses) entfällt, wenn ein die Unwirksamkeit der Kündigung feststellendes Instanzurteil durch ein nicht rechtskräftiges Urteil der nächsten Instanz abgeändert wird; das ist der Fall, wenn das Arbeitsgericht der Kündigungsschutzklage stattgegeben hat, das Landesarbeitsgericht die Klage jedoch abweist und die Revision zulässt.

I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15.04.2010 - 59 Ca 19534/09 - abgeändert:

1. Die Klage wird auch im Übrigen abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GG Art. 12; BGB § 611 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über den Fortbestand des zwischen ihnen bestehenden Ausbildungsverhältnisses sowie die Verpflichtung des beklagten Landes für die vorläufige Fortsetzung während des vorliegenden Rechtsstreits.