I. Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Schlussurteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15.04.2010 -
1. Die Klage wird auch im Übrigen abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über den Fortbestand des zwischen ihnen bestehenden Ausbildungsverhältnisses sowie die Verpflichtung des beklagten Landes für die vorläufige Fortsetzung während des vorliegenden Rechtsstreits.
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