BAG - Urteil vom 14.06.2016
9 AZR 409/15
Normen:
Bayerisches Gesetz über die Umzugskostenvergütung der Beamten und Richter (BayUKG) Art. 12; TV-L § 23 Abs. 4;
Fundstellen:
AP TV-L § 23 Nr. 1
BB 2016, 2099
Vorinstanzen:
LAG Nürnberg, vom 14.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 432/14
ArbG Weiden, vom 16.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 848/13

Wegstreckenberechnung für Fahrtkostenerstattung bei Verlegung der Dienststelle

BAG, Urteil vom 14.06.2016 - Aktenzeichen 9 AZR 409/15

DRsp Nr. 2016/14432

Wegstreckenberechnung für Fahrtkostenerstattung bei Verlegung der Dienststelle

Orientierungssätze: 1. Ändert sich der Dienstort eines Beschäftigten infolge der Verlegung der bisherigen Dienststelle, erhält der Beschäftigte unter den weiteren in Art. 12 Abs. 1 und Abs. 2 BayUKG genannten Voraussetzungen nach Art. 12 Abs. 2 Satz 1 BayUKG iVm. § 23 Abs. 4 TV-L für die durchgeführten Fahrten von seiner Wohnung zur neuen Dienststelle eine Fahrtkostenerstattung, soweit die Wegstrecke zur bisherigen Dienststelle überschritten wird, höchstens jedoch für eine Wegstrecke von 100 km. 2. Für die Berechnung der nach Art. 12 Abs. 2 Satz 1 BayUKG maßgeblichen Mehrstrecke sind die Wegstrecke von der aktuellen Wohnung des Berechtigten zu der bisherigen Dienststelle und die Wegstrecke von der aktuellen Wohnung zu der neuen Dienststelle heranzuziehen.

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. April 2015 - 7 Sa 432/14 - wird zurückgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Bayerisches Gesetz über die Umzugskostenvergütung der Beamten und Richter (BayUKG) Art. 12; TV-L § 23 Abs. 4;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der Fahrtkostenerstattung im Zusammenhang mit der Verlegung einer Dienststelle.