SG Heilbronn, vom 24.03.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 2169/98
Wegeunfall wegen unerhebliche Wegeverlängerung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.09.2000 - Aktenzeichen L 10 U 1677/99
DRsp Nr. 2006/23613
Wegeunfall wegen unerhebliche Wegeverlängerung
Wenn der Versicherte wegen des hohen Verkehrsaufkommens nicht auf der kürzesten Strecke, sondern auf Bundes- und Nebenstraßen nach Hause fuhr, was eine Wegeverlängerung von 22km ausmachte, so liegt ein Wegeunfall gem. § 8 Abs 2 Nr 1SGB VII vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]