SG Stuttgart, vom 24.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 1890/06
Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Pkw-Reparatur auf einer betrieblichen Hebebühne
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2008 - Aktenzeichen L 6 U 3059/07
DRsp Nr. 2008/16837
Wegeunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Pkw-Reparatur auf einer betrieblichen Hebebühne
Wollte ein Arbeitnehmer den am eigenen Fahrzeug vor Beginn der Arbeitsschicht bemerkten Mangel nach Schichtende auf der betrieblichen Hebebühne untersuchen bzw reparieren, um unbeschadet den Heimweg antreten zu können und verunglückte er bei der zwischenzeitlich notwendig gewordenen Instandsetzung der blockierten betrieblichen Hebebühne, so liegt kein versicherter Wegeunfall vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]