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Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Gewährung von (Voll-)Waisenrente.
Der am 12. September 1967 geborene Kläger ist der Sohn des am 11. November 1926 geborenen und am 11. März 2000 verstorbenen Versicherten W. B. (im Folgenden: Versicherter). Die Mutter des Klägers ist am 20. März 2000 verstorben.
Der Kläger leidet an einer im Jahre 1986 diagnostizierten schizophrenen Psychose und ist aufgrund dieser Erkrankung nicht in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Seit dem 1. Januar 1996 beträgt der Grad der Behinderung des Klägers iS des Schwerbehindertenrechts 100. Der Bruder des Klägers, R. B. , ist zu seinem Betreuer für die Aufgabenkreise Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung und Vermögensfürsorge einschließlich der Wohnungsangelegenheiten bestellt.
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