Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 14.06.2017 -
Auf den Einspruch des Klägers wird das Versäumnisurteil vom 05.04.2017 teilweise aufgehoben und der Urteilstenor zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein gegenüber dem unter dem 03. März 2017 erteilten Zeugnis wie folgt berichtigtes Zeugnis zu erteilen:
II. III.
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