Das Ablehnungsgesuch wird verworfen.
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts vom 16. Februar 2022 wird verworfen.
I.
Im vorausgegangenen Eilverfahren war im Wesentlichen streitig, ob bzw. in welcher Weise der Antragsteller gegenüber der Antragsgegnerin im genannten ER-Verfahren (noch) eine Wahlerklärung abzugeben hat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|