I.
Die Beteiligten streiten über die Anfechtbarkeit der am 04./05.12.1997 im Betrieb des Arbeitgebers (D ...) durchgeführten Betriebsrats-(= BR-)Wahl.
Der Arbeitgeber beschäftigte im Wahlzeitpunkt in den Bereichen Allgemeine Verwaltung, Altenpflege, Hausnotruf und Raumpflege 18 Voll- bzw. Teilzeitbeschäftigte sowie 3 geringfügig Beschäftigte (DM 610,00-Arbeitsverhältnis). Im Rettungsdienst waren 34 Vollzeit-Angestellte und 32 Studenten als Teilzeitkräfte (Aushilfen) tätig.
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