LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 24.11.2010
6 Sa 277/10
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 29.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 11/10

Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei rechtsmissbräuchlicher Kündigung zwei Jahre vor beabsichtigter Stilllegung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 277/10

DRsp Nr. 2011/579

Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei rechtsmissbräuchlicher Kündigung zwei Jahre vor beabsichtigter Stilllegung

Eine frühzeitige Kündigung (hier: 2 Jahre vor beabsichtigter Stilllegung) kann rechtsmissbräuchlich sein.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 29.04.2010 - 2 Ca 11/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.

Die Beklagte ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der M. AG. Sie betreibt in Deutschland Hotels, im Dezember 2009 an 16 Standorten, heute an 13. Im M. Hotel in L. beschäftigt sie 132 Arbeitnehmer.

Der am ...1959 geborene, verheiratete Kläger ist seit dem 01.12.1980 bei der Beklagten, zuletzt als Account-Manager im Bereich Controlling, beschäftigt. Er arbeitet im Hotelbetrieb M. in L. Vollzeit bei einem Bruttomonatsgehalt in Höhe von 2.500,00 EUR.