LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 24.11.2010
6 Sa 252/10
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, vom 23.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 73/10

Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei rechtsmissbräuchlicher Kündigung zwei Jahre vor beabsichtigter Stilllegung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.11.2010 - Aktenzeichen 6 Sa 252/10

DRsp Nr. 2011/577

Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung; unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei rechtsmissbräuchlicher Kündigung zwei Jahre vor beabsichtigter Stilllegung

Eine frühzeitige Kündigung (hier: 2 Jahre vor beabsichtigter Stilllegung) kann rechtsmissbräuchlich sein.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 23.04.2010 - 4 Ca 73/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung sowie um Weiterbeschäftigung.

Die Beklagte ist eine 100%-ige Tochtergesellschaft der M. AG. Sie betreibt in Deutschland Hotels, im Dezember 2009 an 16 Standorten, heute an 13. Im M. Hotel in L. beschäftigt sie 132 Arbeitnehmer.