SG Heilbronn, vom 08.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 KR 3163/02
Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.08.2005 - Aktenzeichen L 11 KR 2494/04
DRsp Nr. 2006/27622
Vorversicherungszeiten für die Krankenversicherung der Rentner
Zur Anrechnung von Vorversicherungszeiten gelten wieder die Regelungen des Gesundheits-Reformgesetzes, da der Gesetzgeber die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 15.3.2000 - 1 BvL 16/96 gesetzte Frist für eine Neuregelung verstreichen ließ und keine Änderung vorgenommen wurde. Für die Vorversicherungszeit innerhalb der Rahmenfrist sind vom 1.4.2002 an wieder alle Zeiten einer Mitgliedschaft, auch die Zeiten einer freiwilligen Mitgliedschaft oder einer Familienversicherung bei einer Kasse zu berücksichtigen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]