Vorstandsmitglieder einer insolvent gewordenen Aktiengesellschaft als Arbeitnehmer
BSG, vom 22.04.1987 - Aktenzeichen 10 RAr 5/86
DRsp Nr. 1996/16209
Vorstandsmitglieder einer insolvent gewordenen Aktiengesellschaft als Arbeitnehmer
Das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft ist nicht Arbeitnehmer i.S. der §§ 141 a, 141 bAFG, § 59 Abs. 1 Nr. 3KO, sondern hat eine unabhängige Stellung im Unternehmen inne. Seine rückständigen Bezüge sind daher nicht durch die genannten Vorschriften konkursrechtlich geschützt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]