LSG Hamburg - Urteil vom 05.04.2007
L 6 R 189/06
Normen:
RVO § 1303 Abs. 7 § 1304 ;
Vorinstanzen:
SG Hamburg, vom 21.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 RJ 1861/94

Vormerkung von Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Nachweis einer Beitragserstattung wegen Heirat, Eintragungen in der Versicherungskarte

LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2007 - Aktenzeichen L 6 R 189/06

DRsp Nr. 2008/8887

Vormerkung von Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, Nachweis einer Beitragserstattung wegen Heirat, Eintragungen in der Versicherungskarte

Im Wege des Urkundenbeweises kann der Nachweis einer Beitragserstattung durch Vorlage der Versicherungskarten geführt werden. Zwar enthalten Versicherungskarten weder Angaben dazu, dass ein entsprechender Antrag auf Beitragserstattung wegen Heirat gestellt noch dass ein Erstattungsbetrag auch tatsächlich bezogen wurde. Die Antragstellung kann jedoch nach dem Beweis des ersten Anscheins erwiesen sein. Einer Feststellung des Zahlungseingangs bedarf es nicht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

RVO § 1303 Abs. 7 § 1304 ;
Vorinstanz: SG Hamburg, vom 21.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 RJ 1861/94