Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
In der Dienststelle besteht seit einiger Zeit Streit zwischen den Verfahrensbeteiligten über den Umfang und die zeitlichen Anforderungen an die Unterrichtungspflicht der Beteiligten gegenüber dem Antragsteller bei der Besetzung höherwertiger Dienstposten bzw. Beförderungsdienstposten mit Beamten ab der Besoldungsgruppe A 16.
1. 2. - - - - - - - - - - -
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