SG Berlin, vom 24.09.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 89 KR 2124/07
Vorläufiger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Gewährung von Krankengeld für zurückliegende Zeiträume
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2008 - Aktenzeichen L 9 B 600/07 KR ER
DRsp Nr. 2008/16890
Vorläufiger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Gewährung von Krankengeld für zurückliegende Zeiträume
Durch die Versagung des Krankengeldes für die Vergangenheit können keine wesentlichen Nachteile mehr entstehen, die sich durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung noch abwenden ließen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]