Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Itzehoe vom 6. Juli 2015 wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner erstattet den Antragstellern die notwendigen außergerichtlichen Kosten auch für das Beschwerdeverfahren
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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