SG Berlin, - Vorinstanzaktenzeichen S 157 AS 12888/18 ER
Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB IIVerfassungsrechtliche Bedenklichkeit eines LeistungsausschlussesGrundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.01.2019 - Aktenzeichen L 18 AS 141/19 B ER
DRsp Nr. 2019/7031
Vorläufige Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB IIVerfassungsrechtliche Bedenklichkeit eines LeistungsausschlussesGrundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums
1. Unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist zumindest zweifelhaft, ob der vom Gesetzgeber insoweit als Klarstellung gedachte (parallele) Leistungsausschluss in § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2SGB XII grundrechtskonform ist.2. Ein Anspruch von Betroffenen auf Grundlage des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums ergibt sich unmittelbar kraft Verfassungsrecht.
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