SG Düsseldorf, vom 30.12.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 43 AS 4701/14
Vorläufige Gewährung von SGB II-Leistungen an einen EU-AusländerVereinbarkeit eines Leistungsausschlusses mit europäischem Gemeinschaftsrecht
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.02.2015 - Aktenzeichen L 6 AS 127/15 B ER
DRsp Nr. 2015/3472
Vorläufige Gewährung von SGB II -Leistungen an einen EU-AusländerVereinbarkeit eines Leistungsausschlusses mit europäischem Gemeinschaftsrecht
1. Nach der über § 40 Abs. 2 Nr. 1SGB II anwendbaren Vorschrift des § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 1SGB III kann über die Erbringung von Geldleistungen vorläufig entschieden werden, wenn die Vereinbarkeit einer Vorschrift, von der die Entscheidung über den Antrag abhängt, mit höherrangigem Recht Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) oder dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) ist. 2. Die Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2SGB II mit europäischem Gemeinschaftsrecht ist Gegenstand der Vorlage des BSG gemäß Art. 267AEUV (BSG Vorlagebeschluss vom 12.12.2013 - B 4 AS9/13 R - ZFSH/SGB 2014, 158-164).3. Die Fragen, die das BSG dem EuGH zur Europarechtskonformität bzw zur Europarechtswidrigkeit dieses Ausschlusses vorgelegt hat (BSG Beschluss vom 12.12.2013 - B 4 AS9/13 R), sind auch nach dem Urteil des EuGH vom 11.11.2014 - C 333/13 (in Sa. Dano) weiterhin von entscheidungserheblicher Bedeutung.
Tenor
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