SG Gelsenkirchen, vom 05.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 6 AS 1107/14
Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe des Regelbedarfs nach SGB IIPrüfung einer Einstehens- und VerantwortungsgemeinschaftFolgenabwägung
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.09.2014 - Aktenzeichen L 7 AS 1147/14 B ER - Aktenzeichen L 7 AS 1703/14 B
DRsp Nr. 2014/15557
Vorläufige Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe des Regelbedarfs nach SGB IIPrüfung einer Einstehens- und VerantwortungsgemeinschaftFolgenabwägung
Das Aufbewahren von Lebensmitteln in einem gemeinsamen Kühlschrank, das Waschen von Wäsche in einer gemeinsamen Waschmaschine, das Aufbewahren von Kleidungsstücken im Kleiderschrank des anderen oder die Verfügungsberechtigung über dessen Konten sind allein noch keine zwingenden Indizien für das Bestehen einer Einstandsgemeinschaft i.S.d. § 7 Abs. 3 Nr. 3cSGB II.
Tenor
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