1. Mit dem angefochtenen Beschluss ist der Rechtsstreit über Ansprüche des Klägers auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Vorprozesses der Parteien vor dem Arbeitsgericht Berlin zum neuen Aktenzeichen 27 Ca 25796/05 ausgesetzt worden. Gegenstand dieses Rechtsstreits ist u.a. das Begehren des Klägers, das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses zur Beklagten zu einem bestimmten Stundenlohn und einer bestimmten monatlichen Arbeitszeit festzustellen. Auf eine von der Beklagten erklärte Anfechtung eines diese Fragen regelnden Prozessvergleichs stellte das Arbeitsgericht Berlin durch noch nicht zugestelltes Urteil vom 22. Februar 2006 die Bestandskraft dieses Vergleichs fest.
Das Arbeitsgericht Berlin hat der sofortigen Beschwerde des Klägers vom 25. Januar 2006 unter Hinweis auf die Gründe seines angefochtenen Beschlusses nicht abgeholfen.
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