Vorbereitungszeit von zwei Jahren als Zulassungsvoraussetzung für Kassenzahnärzte
BSG, Urteil vom 18.05.1989 - Aktenzeichen 6 RKa 6/88
DRsp Nr. 1999/6744
Vorbereitungszeit von zwei Jahren als Zulassungsvoraussetzung für Kassenzahnärzte
1. Die Zulassungsvoraussetzung einer Vorbereitungszeit von grundsätzlich zwei Jahren für Kassenzahnärzte verstößt nicht gegen europarechtliche und grundgesetzliche Bestimmungen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]