SG Stuttgart, vom 25.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 3011/99
Voraussetzungen für Vertrag über die Leistung umfassender häuslicher Krankenpflege
BSG, Urteil vom 21.11.2002 - Aktenzeichen B 3 KR 14/02 R
DRsp Nr. 2003/6166
Voraussetzungen für Vertrag über die Leistung umfassender häuslicher Krankenpflege
Der Abschluss eines Vertrages über die Leistung umfassender häuslicher Krankenpflege darf von der Krankenkasse davon abhängig machen, dass der Leistungserbringer wie in der Pflegeversicherung eine staatlich anerkannte Ausbildung für einen Pflegeberuf absolviert hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]