Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 24.03.2011-
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im vorliegenden Rechtsstreit um die Weiterbeschäftigung des Klägers bei der Beklagten.
Der am 15.06.1958 geborene Kläger ist verheiratet und hat ein Kind. Er ist staatlich geprüfter Techniker.
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