LAG Niedersachsen - Urteil vom 27.01.2010
17 Sa 1091/09
Normen:
Protokollerklärung Nr. 1 der Anlage 1 a zum BAT/VKA; Protokollerklärung Nr. 1 zur EG S 6 des Anhangs zur Anlage C des TVöD-BT-B;
Vorinstanzen:
ArbG Hildesheim, vom 16.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 20/08

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der Tagesförderung

LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.01.2010 - Aktenzeichen 17 Sa 1091/09

DRsp Nr. 2010/21195

Voraussetzungen für einen Anspruch auf Heimzulage von Bediensteten in der Tagesförderung

Werden in einer Behinderteneinrichtung Erwachsene, die dort in Wohngruppen leben, tagsüber in anderen Räumen arbeiten desselben Hauses in anderer Gruppenzusammensetzung betreut und gefördert (sog. Tagesförderung), haben die ausschließlich in dieser Tagesförderung Beschäftigten keinen Anspruch auf eine Heimzulage nach BAT bzw. TVöD.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hildesheim vom 16.07.2009 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

Protokollerklärung Nr. 1 der Anlage 1 a zum BAT/VKA; Protokollerklärung Nr. 1 zur EG S 6 des Anhangs zur Anlage C des TVöD-BT-B;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Heimzulage nach BAT/VkA bzw.TvöD/VkA.