SG Stuttgart, vom 14.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KR 4951/01
Voraussetzungen für eine künstlerische Tätigkeit eines Einrichtungsberaters
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.2004 - Aktenzeichen L 11 KR 181/03
DRsp Nr. 2006/24376
Voraussetzungen für eine künstlerische Tätigkeit eines Einrichtungsberaters
Bei der Tätigkeit eines Einrichtungsberaters steht nur dann der künstlerisch-ästhetische Aspekt, dh der zum späteren Produkt klar abgrenzbare eigenschöpferisch gestaltende Entwurf im Vordergrund, wenn sie den Schwerpunkt Design, also den Entwurf von Möbeln hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]