Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 22.01.2013 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 1.676,19 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über die Vergütung einer vollstationären Krankenhausbehandlung (stationäre kardiorespiratorische Polysomnographie im Schlaflabor des Krankenhauses).
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|