Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 22.11.2011 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Rückgruppierung des Klägers.
Der Kläger, gelernter Betriebsschlosser, ist seit dem Oktober 1988 bei der Beklagten als Chemikant/Operator beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis der Parteien findet der Bundesentgelttarifvertrag für die Chemische Industrie (BETV) kraft beiderseitiger Tarifbindung Anwendung.
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