Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Oktober 2008 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.000,00 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. April 2008 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der der Klägerin zustehenden Sozialplanabfindung im Zusammenhang mit einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung wegen des - niedrigen - Alters der Klägerin.
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