LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.09.2009
10 Sa 2421/08
Normen:
BetrVG § 75 Abs. 1; BetrVG § 112 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 08.10.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 40 Ca 8693/08

Voraussetzungen für die Gewährung eines Alterszuschlags in einem Sozialplan; Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.09.2009 - Aktenzeichen 10 Sa 2421/08

DRsp Nr. 2010/10753

Voraussetzungen für die Gewährung eines Alterszuschlags in einem Sozialplan; Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung

Ein Alterszuschlag in einem Sozialplan ist nur dann gerechtfertigt, wenn die älteren Arbeitnehmer dieses konkreten Betriebes verstärkte Vermittlungskenntnisse haben. Ansonsten erhalten auch jüngere Arbeitnehmer den Alterszuschlag.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Oktober 2008 - 40 Ca 8693/08 - abgeändert.

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25.000,00 EUR brutto nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. April 2008 zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.

4. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrVG § 75 Abs. 1; BetrVG § 112 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Höhe der der Klägerin zustehenden Sozialplanabfindung im Zusammenhang mit einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung wegen des - niedrigen - Alters der Klägerin.