BAG - Urteil vom 13.04.2011
10 AZR 838/09
Normen:
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Baugewerbe (vom 15. Mai 2008) Erster Teil Abs. 1; Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Baugewerbe (vom 15. Mai 2008) Erster Teil Abs. 2; Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Baugewerbe (vom 15. Mai 2008) Erster Teil Abs. 4 Nr. 5; Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Baugewerbe (vom 15. Mai 2008) Erster Teil Anhang 1 Holz- und kunststoffverarbeitende Industrie; Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV vom 20. Dezember 1999) § 1 Abs. 2;
Fundstellen:
NZA 2011, 999
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 30.09.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 18 Sa 242/09
ArbG Wiesbaden, vom 06.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 3950/07

Voraussetzungen für die Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit des VTV-Bau

BAG, Urteil vom 13.04.2011 - Aktenzeichen 10 AZR 838/09

DRsp Nr. 2011/12958

Voraussetzungen für die Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit des VTV-Bau

Orientierungssätze: 1. Die Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit des VTV nach der Erklärung vom 15. Mai 2008 Erster Teil Abs. 1 und Abs. 2 für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie setzt das Vorliegen eines Industriebetriebs voraus. Die bloße Mitgliedschaft im Hauptverband der Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industriezweige e. V. (HDH) genügt nicht. 2. Ein Industriebetrieb ist im Gegensatz zu einem Handwerksbetrieb vor allem durch Produktionsanlagen und -stufen gekennzeichnet und wird regelmäßig durch standardisierte Produktionsprozesse geprägt.

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. September 2009 - 18 Sa 242/09 - aufgehoben.

2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Baugewerbe (vom 15. Mai 2008) Erster Teil Abs. 1; Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifvertragswerken für das Baugewerbe (vom 15. Mai 2008) Erster Teil Abs. 2;