BAG - Urteil vom 23.03.2011
4 AZR 431/09
Normen:
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 15; Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA vom 17. August 2006) § 16;
Fundstellen:
NZA-RR 2012, 137
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main - 14/3/14 Sa 1024/08 - 15.1.2009,
ArbG Kassel, vom 25.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 33/08

Voraussetzungen für die Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA; Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik

BAG, Urteil vom 23.03.2011 - Aktenzeichen 4 AZR 431/09

DRsp Nr. 2011/12010

Voraussetzungen für die Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/VKA; Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik

Orientierungssätze: 1. Ob eine vor dem Inkrafttreten des TV-Ärzte/VKA dem Arzt von der Klinikleitung übertragene medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik oder Abteilung dem Arbeitgeber zuzurechnen ist, ist eine Frage des Einzelfalls. Bedient sich der Arbeitgeber bei der Leitung einer Klinik der Dienste eines Chefarztes und überlässt diesem die nähere Ausgestaltung der Organisation der Klinik und die personelle Zuweisung der Aufgaben, ist der Arbeitgeber an die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen gebunden. 2. Ein "Teilbereich" iSd. Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA ist nach der Senatsrechtsprechung eine organisatorisch abgrenzbare Einheit, die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt und der eine eigene Verantwortungsstruktur zugewiesen ist. 3. Auch wenn ein "Funktionsbereich" iSd. Protokollerklärung zu § 16 Buchst. c TV-Ärzte/VKA im Gegensatz zum "Teilbereich" in erster Linie medizinisch definiert ist, muss es sich dabei doch um einen "Bereich" handeln, der regelmäßig durch eine gewisse organisatorische Abgegrenztheit gekennzeichnet ist.