Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 10.12.2015, Az. I
Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Heilbronn ist für die Klägerin ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 17.412,06 € festgesetzt.
I.
1. 2. 3.
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