1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. November 2009 -
2. In dem vorgenannten Umfang wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Weiden vom 22. Juli 2003 -
3. Die Kosten der Revision hat die Klägerin zu tragen. Die verbleibenden Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin zu 85 % und die Beklagte zu 15 % zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Nachteilsausgleich.
Die Klägerin war bei der Beklagten als Verkäuferin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete nach einer Betriebsstilllegung der Filiale A durch betriebsbedingte Kündigung zum 30. Juni 2003.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|