Auf die Berufung des Klägers wird das am 19. März 2015 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Düsseldorf abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.735,90 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.02.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte mit Ausnahme etwaiger durch die Wiedereinsetzung entstandener Kosten zu tragen; diese hat der Kläger zu tragen.
Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
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