Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01.03.2012 - AZ.:
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin die von der Beklagten tatsächlich gewährte Weihnachtsgratifikation für das Jahr 2009 zurückzuzahlen.
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