1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 7. Mai 2008 - 6 Sa 424/07 - aufgehoben.
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 4. Oktober 2007 - 1 Ca 1041c/07 - abgeändert:
Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf eine höhere jährliche Sonderzahlung, die nach den Regelungen eines Firmentarifvertrages nur für Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaften vorgesehen ist.
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