Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 12. Juli 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Gewährung von 500.000,- EUR im Rahmen des laufenden Bezuges von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II).
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