SG Hamburg, vom 19.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 51 SO 369/06
Voraussetzungen der hinreichenden Erfolgsaussicht iS von § 114 ZPO im sozialgerichtlichen Verfahren, Anwendbarkeit des § 44 SGB X im Leistungsrecht der Sozialhilfe nach BSHG
LSG Hamburg, Beschluss vom 07.09.2007 - Aktenzeichen L 4 B 355/07
DRsp Nr. 2008/8885
Voraussetzungen der "hinreichenden Erfolgsaussicht" iS von § 114ZPO im sozialgerichtlichen Verfahren, Anwendbarkeit des § 44SGB X im Leistungsrecht der Sozialhilfe nach BSHG
1. Beim Kriterium der hinreichenden Erfolgsaussicht iS von § 114ZPO kommt das Prinzip einer wahrscheinlichkeitsgewichteten Abwägung zum Tragen, welches mit dem in der Spiel- und Entscheidungstheorie so genannten Prinzip der Maximierung der Nutzenerwartung (Bayes- oder Bernoulli-Prinzip) übereinstimmt und sich als grundsätzlich geeignetes Modell der Entscheidung unter Ungewissheit erwiesen hat, indem es von der allgemeinen anthropologischen Voraussetzung ausgeht, dass die im Rahmen menschlichen Handelns gebildeten Präferenzen eine Optimierung des Handlungsergebnisses zum Ziel haben.
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