Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung des Unternehmers
BGH, Beschluß vom 22.01.2002 - Aktenzeichen VI ZR 221/01
DRsp Nr. 2002/4435
Voraussetzungen der Haftungsprivilegierung des Unternehmers
Die Haftungsprivilegierung gem. § 106 Abs. 3 3. Alt. SGB VII kommt nicht dem Unternehmer zugute, der nicht selbst eine vorübergehende betriebliche Tätigkeit auf einer gemeinsamen Betriebsstätte verrichtet hat.