I.
Der Kläger begehrt Schadensersatz (insbesondere Verdienstausfall), ein angemessenes Schmerzensgeld (Vorstellung: 15.000 DM) sowie die Feststellung der Ersatzpflicht weiterer materieller und immaterieller Schäden nach einem Unfallereignis vom 06.01.2000 auf dem Betriebsgelände der Beklagten.
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