Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 02.12.2014 - AZ.:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 698,46 € brutto (Vergütungsnachzahlung für die Monate August 2013 bis einschließlich Juni 2014) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
aus 401,80 € ab 01.01.2014
aus 31,11 € ab 01.02.2014
aus 31,11 € ab 01.03.2014
aus 31,11 € ab 01.04.2014
aus 31,11 € ab 01.05.2014
aus 84,11 € ab 01.06.2014
aus 84,11 € ab 01.07.2014
zu zahlen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird zugelassen.
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