Bayerisches Landessozialgericht - L 8 AL 368/03 - 25.06.2004,
SG München, vom 15.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 1681/00
Voraussetzungen der Anhörungsrüge
BSG, Beschluß vom 07.04.2005 - Aktenzeichen B 7a AL 38/05 B
DRsp Nr. 2005/8747
Voraussetzungen der Anhörungsrüge
Voraussetzung für eine Anhörungsrüge ist, dass Darlegungen dazu erfolgen, dass das angerufene Gericht selbst den Anspruch des Beteiligten auf rechtliches Gehör verletzt hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]