LSG Baden-Württemberg, vom 24.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen L 11 KR 3876/05
SG Stuttgart, vom 21.06.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 12 KR 3693/03
Voraussetzung für die Zulassung der Revision wegen Divergenz
BSG, Beschluß vom 26.06.2006 - Aktenzeichen B 1 KR 19/06 B
DRsp Nr. 2006/23476
Voraussetzung für die Zulassung der Revision wegen Divergenz
1. Für die Zulassung der Revision wegen Divergenz muss eine die Abweichung begründende höchstrichterliche Entscheidung bereits wirksam getroffen worden sein, bevor die Frist für die Beschwerdebegründung abgelaufen ist.2. Etwaige Rechtsprechungsabweichungen, die nach Ablauf der Begründungsfrist zu erwarten sind, kann die Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision nur durch Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache geltend machen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]