SG Berlin, vom 26.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 RA 1772/99
Voraussetzung für die Ermittlung von Entgeltpunkten für Zeiten nach Rentenbeginn gemäß § 75 Abs. 3 SGB VI
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.03.2008 - Aktenzeichen L 17 RA 77/04
DRsp Nr. 2008/40024
Voraussetzung für die Ermittlung von Entgeltpunkten für Zeiten nach Rentenbeginn gemäß § 75 Abs. 3SGB VI
Die Ermittlung von Entgeltpunkten für Zeiten nach Rentenbeginn gemäß § 75 Abs. 3SGB VI setzt auch bei Renten, die nach § 302aSGB VI als Rente wegen Erwerbsunfähigkeit oder wegen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze als Rente wegen Berufsunfähigkeit geleistet werden, voraus, dass seit dem Eintritt von Erwerbsunfähigkeit bzw voller Erwerbsminderung 20 Jahre Beitragszeiten vorhanden sind. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]