I.
Die Parteien streiten sich über die Eröffnung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten.
Die Beklagte vertreibt chemische Reinigungsmittel. Sie beschäftigt ca. 15 Außendienstmitarbeiter, die alle den Status eines freien Handelsvertreters haben.
Der Kläger bewarb sich bei der Beklagten auf eine Anzeige um die Stelle eines Vertreters zum Vertrieb von Reinigungsmitteln. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger arbeitslos und bezog Arbeitslosenhilfe.
Am 6. Juni 2003 fand ein Vorstellungsgespräch in C-Stadt im Betrieb der Beklagten statt. Die Beklagte übergab dem Kläger einen Mustervertrag für Handelsvertreter, wie er üblicherweise für ihre Handelsvertreter abgeschlossen wird. Der Kläger unterzeichnete den Vertrag jedoch nicht.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|