Vollständiger Leistungsantrag iS. von § 44 Abs. 2 SGB I
BSG, Urteil vom 22.06.1989 - Aktenzeichen 4 RA 44/88
DRsp Nr. 1999/6714
Vollständiger Leistungsantrag iS. von § 44 Abs. 2 SGB I
1. Ein vollständiger Leistungsantrag i.S. von § 44 Abs. 2 SGB I liegt für den Fall, daß ein Leistungsträger Antragsvordrucke i.S. Von § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB I herausgegeben hat, spätestens dann vor, wenn der Antragsteller den Vordruck vollständig ausgefüllt und auch die darin als beizubringend bezeichneten Unterlagen eingereicht hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]