LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.01.2009
6 Sa 233/08
Normen:
BAT § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1; BAT § 29 Abschn. B Abs. 5; BAT § 32; Übergangstarifvertrag § 2; BMT AW II § 23 Abs. 1; BMT AW II § 26 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Lübeck, 2 Ca 3017 b/07 vom 08.05.2008,

Voller Ortszuschlag einer verheirateten Arbeitnehmerin bei Wegfall der Ortzuschlagsberechtigung des Ehemannes

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.01.2009 - Aktenzeichen 6 Sa 233/08

DRsp Nr. 2009/6259

Voller Ortszuschlag einer verheirateten Arbeitnehmerin bei Wegfall der Ortzuschlagsberechtigung des Ehemannes

Nach § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1 BAT haben verheiratete Arbeitnehmerinnen Anspruch auf einen Ortszuschlag nach der Stufe 2; die Konkurrenzklausel des § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT entbindet die Arbeitgeberin nicht von der Pflicht, der Arbeitnehmerin den vollen Ortszuschlag zu zahlen, wenn der Ehegatte nach Überleitung seine Gehalts vom BAT zum Tarifvertrag für die Nahverkehrsbetriebe Schleswig-Holstein (TV-N S-H) keine vergleichbare Leistung im Sinne von § 29 Abschn. B Abs. 5 BAT mehr erhält.

Tenor:

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 08.05.2008 - 2 Ca 3017 b/07 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer 1. des Tenors wie folgt gefasst wird:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 926,58 € brutto zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den vollen Ortszuschlag im Sinne von § 26 BMT-AW II i. V. m. § 29 Abschnitt B Abs. 2 Nr. 1 BAT in Höhe von 90 % zu zahlen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits (beide Rechtszüge).

3. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BAT § 29 Abschn. B Abs. 2 Nr. 1; BAT § 29 Abschn. B Abs. 5; BAT § 32; Übergangstarifvertrag § 2; BMT AW II § 23 Abs. 1; BMT AW II § 26 Abs. 1;

Tatbestand: