LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.06.2010
10 Sa 77/10
Normen:
BGB § 294; BGB § 615;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 15.12.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 984/09

Verzugslohnansprüche eines Fußballtrainers; Angebot der Arbeitsleistung nach Arbeitsunfähigkeit bei Presseveröffentlichungen zur Trainerentlassung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.06.2010 - Aktenzeichen 10 Sa 77/10

DRsp Nr. 2011/383

Verzugslohnansprüche eines Fußballtrainers; Angebot der Arbeitsleistung nach Arbeitsunfähigkeit bei Presseveröffentlichungen zur Trainerentlassung

1. Ist ein Fußballtrainer arbeitsunfähig krankgeschrieben, hat er sich nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit zu den Trainingszeiten der Mannschaft zum Fußballplatz zu begeben und dort seine geschuldete Arbeit als Trainer anzubieten. 2. Presseartikel zur Entlassung des Trainers machen ein tatsächliches Arbeitsangebot nicht entbehrlich, wenn in keiner Weise ersichtlich ist, weshalb der Arbeitgeber den Inhalt der Presseartikel gegen sich gelten lassen muss. 3. Die Authentizität von Erklärungen, die von "Nicht-Boulevardblättern" verbreitet werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung, wenn der Vorstand des Arbeitgebers die Zeitungsartikel weder geschrieben noch für sie presserechtlich verantwortlich ist, der Arbeitnehmer aus den Presseveröffentlichungen nicht den Schluss ziehen kann, dass der Vorstand sich den gesamten Inhalt zu Eigen gemacht und ihn gebilligt hat und unmittelbare Erklärungen des Vorstandes gegenüber dem Arbeitnehmer nicht vorliegen.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz - Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - vom 15.12.2009, 6 Ca 984/09, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: