Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 09.06.2016 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 24.11. 2016 .
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