OLG Bremen - Beschluss vom 28.05.2018
1 U 8/18
Normen:
BGB § 242;
Fundstellen:
WM 2018, 1453
Vorinstanzen:
LG Bremen, vom 18.12.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 1946/16

Verwirkung des Widerrufsrechts beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages wegen vorzeitiger Beendigung des Darlehens auf Wunsch des Darlehensnehmers

OLG Bremen, Beschluss vom 28.05.2018 - Aktenzeichen 1 U 8/18

DRsp Nr. 2018/8580

Verwirkung des Widerrufsrechts beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages wegen vorzeitiger Beendigung des Darlehens auf Wunsch des Darlehensnehmers

1. Das Zeitmoment im Rahmen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem Verbraucher-Darlehensvertrag kann auch bei einem Zeitablauf von weniger als sechs Jahren zwischen Vertragsabschluss und Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher erfüllt sein. Es ist keine allgemeine Mindestdauer für das Zeitmoment zu bestimmen. 2. Es stellt einen Faktor von maßgeblichem Gewicht für die Annahme des Umstandsmoments im Rahmen der Verwirkung des Widerrufsrechts bei einem Verbraucher-Darlehensvertrag dar, wenn der Vertrag auf Wunsch des Verbrauchers bzw. von den Parteien einverständlich beendet wurde.