LAG Chemnitz - Urteil vom 28.08.2009
3 Sa 713/08
Normen:
BGB § 242; BAT-O § 22; BAT-O § 23;
Vorinstanzen:
ArbG Leipzig, vom 19.09.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 1736/08

Verwirkung des Rechts auf korrigierende Rückgruppierung eines Angestellten nach 14 Jahren; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers; Zeit- und Umstandsmoment

LAG Chemnitz, Urteil vom 28.08.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 713/08

DRsp Nr. 2010/10871

Verwirkung des Rechts auf korrigierende Rückgruppierung eines Angestellten nach 14 Jahren; Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers; Zeit- und Umstandsmoment

1. a) Bei der korrigierenden Rückgruppierung muss der Arbeitgeber darlegen, inwieweit und weshalb die von ihm ursprünglich mitgeteilte Eingruppierung unrichtig ist, wenn er sich an dieser Mitteilung nicht festhalten lassen will. b) Beruft sich der Angestellte auf die ihm vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergütungsgruppe, so muss der Arbeitgeber darlegen und ggf. beweisen, dass die Zuordnung der Tätigkeit zur mitgeteilten Vergütungsgruppe objektiv fehlerhaft ist. Die Fehlerhaftigkeit ist bereits dann gegeben, wenn es an einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte bisherige Eingruppierung fehlt.